Arbeitsrecht

In den Gebieten des Individualarbeitsrechts und Kollektivarbeitsrechts berate ich Sie angesichts meiner längjährigen Berufserfahrung sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Seiten des Arbeitsnehmers mit großem fachlichem Einsatz.

Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung ebenso wie die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Dazu gehören die Beratung bei der Begründung, Beendigung (durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) und / oder Änderung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Gestaltung der in diesem Zusammenhang zu schließenden Verträge.

Zudem setze ich mich für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ein, beispielsweise auf Lohn, Urlaub oder eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.